Jedem Mitglied des Stadtrates ist ein Exemplar der Geschäftsordnung auszuhändigen.
RgbStadtratGO · Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg
§ 43 RgbStadtratGO – Verteilung der Geschäftsordnung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.06.2026.