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Zitierfest

RgbStadtratGO · Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg

§ 35 RgbStadtratGO – Anfragen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.06.2026.

(1) Die Stadtratsmitglieder können in jeder Sitzung nach Erledigung der Tagesordnung an den Vorsitzenden/die Vorsitzende Anfragen über solche Gegenstände richten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Nach Möglichkeit werden solche Anfragen sofort beantwortet. Ist das nicht möglich, so werden sie in der nächsten Sitzung oder schriftlich beantwortet.

(2) Eine Aussprache über Anfragen findet in der Sitzung nicht statt.

(3) Das Wort kann einem Stadtratsmitglied insgesamt zweimal erteilt werden.