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Zitierfest

RgbStadtratGO · Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg

§ 29 RgbStadtratGO – Eröffnung der Sitzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.06.2026.

Der/Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er/Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung der Stadtratsmitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.