Der/Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er/Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung der Stadtratsmitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
RgbStadtratGO · Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg
§ 29 RgbStadtratGO – Eröffnung der Sitzung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.06.2026.