„Der Antrag auf Förderung erfolgt stets schriftlich unter Verwendung der amtlich vorgesehenen Vordrucke bei der Stadt Regensburg, Seniorenamt, Johann-Hösl-Str. 11, 93053 Regensburg. Soweit weitergehende Unterlagen zur Antragsprüfung notwendig werden, können diese von der Stadt Regensburg vom Antragsteller angefordert werden.
Für Förderanträge während des Kalenderjahres (Förderweg 1) ist ein Konzept und ein vorläufiger Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. Die Unterlagen sind vor Beginn des Projektes im laufenden Jahr einzureichen. Eine erste Teilauszahlung kann frühestens, nach Vorlage aller Unterlagen und Prüfung durch die Stadt Regensburg, nach Beginn des Projektes, bewilligt werden. Die erste Teilauszahlung darf maximal 70 Prozent der bewilligten Förderung betragen. Der Restbetrag der bewilligten Fördersumme kann frühestens zum 15.01. des Folgejahres beantragt werden. Für den Nachweis und Prüfung der Auszahlung des Restbetrages der Förderung hat der Förderempfänger der Stadt Regensburg einen ausführlichen Verwendungsnachweis mit Sachbericht und einen aussagekräftigen vollständigen Kosten- und Finanzierungsplan der tatsächlich entstandenen Kosten vorzulegen. Im Sachbericht ist ausführlich auf das Projekt und den Maßnahmeerfolg einzugehen ist.
Für einen Antrag auf nachträgliche Förderung eines Projekts (Förderweg 2) ist ein Konzept einschl. Finanzierungsplan vorzulegen. Die Unterlagen sind bis zum 01. April des darauffolgenden Jahres einzureichen. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Förderung des Projekts reduziert sich anteilig, wenn das Projekt weniger als ein Jahr betrieben wird. Sie wird für volle Kalendermonate gewährt.“