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Zitierfest

RgbSpitzensportRL · Richtlinien zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports und für herausragende Sportveranstaltungen

Nummer 4 RgbSpitzensportRL – Förderumfang

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.01.2025.

Die Individualförderung von Sportler/-innen erfolgt grundsätzlich für ein Jahr und kann nach erneuter Antragsstellung und Prüfung verlängert werden. Die Förderung erfolgt pauschal und kann maximal 50 % der Gesamtkosten betragen. Bei Antragsstellung ist der Verwendungszweck zu beschreiben und ein Finanzierungsplan beizufügen.

Zielperspektive ist die Teilnahme an Europa- oder Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen/Paralympics.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Nummer 4 RgbSpitzensportRL nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Nummer 4 RgbSpitzensportRL? Zitiere den Wortlaut.“

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