Die Individualförderung von Sportler/-innen erfolgt grundsätzlich für ein Jahr und kann nach erneuter Antragsstellung und Prüfung verlängert werden. Die Förderung erfolgt pauschal und kann maximal 50 % der Gesamtkosten betragen. Bei Antragsstellung ist der Verwendungszweck zu beschreiben und ein Finanzierungsplan beizufügen.
Zielperspektive ist die Teilnahme an Europa- oder Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen/Paralympics.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen.