Die Antragstellung erfolgt durch den Regensburger Sportverein bzw. Verband, dem der/die Athlet/-in angehört bzw. die jeweilige Sportanlage betreibt oder zu förderndes Personal beschäftigt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich an den Verein bzw. Verband.
RgbSpitzensportRL · Richtlinien zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports und für herausragende Sportveranstaltungen
Nummer 5 RgbSpitzensportRL – Antragstellung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.01.2025.
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