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Zitierfest

RgbSpitzensportRL · Richtlinien zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports und für herausragende Sportveranstaltungen

Nummer 3 RgbSpitzensportRL – Fördervoraussetzungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.01.2025.

Zu fördernde Athlet/-innen müssen in einem Regensburger Sportverein Mitglied sein und für den antragstellenden Regensburger Sportverein das komplette Sportjahr an Wettkämpfen teilnehmen.

3.1 Dem Talent- und Perspektivteam sowie den Top-Athlet/-innen Regensburg können insgesamt maximal 30 Athlet/-innen angehören.

3.2 Die Aufnahme erfolgt durch den Beirat zur Förderung des Sports in Regensburg (Sportbeirat).

3.3 Für die individuellen Förderungsleistungen ist die soziale Bedürftigkeit mit zu betrachten.

Der Aufbau und Betrieb von verbesserten Vereinsstrukturen für den Leistungssport fördert überwiegend die Sportler/-innen der städtischen Sportvereine.

Zu fördernde Sportveranstaltungen müssen zum Großteil im Stadtgebiet sein.

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„Was regelt Nummer 3 RgbSpitzensportRL? Zitiere den Wortlaut.“

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