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Zitierfest

RgbUmweltRL · Richtlinien zur Förderung aus dem Verfügungsfonds für Umweltschutzmaßnahmen

Nummer 5 RgbUmweltRL – Antragsverfahren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.

5.1 Zuschüsse werden auf formlosen Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich beim Direktorium 3 der Stadt Regensburg zu stellen.

5.2 Die Anträge sind grundsätzlich vor der Durchführung eines Projekts oder eines Engagements zu stellen. Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Anträge, die aus dem Verfügungsfonds für Umweltschutzmaßnahmen gefördert werden sollen, sind so rechtzeitig zu stellen, dass gegebenenfalls eine Beratung im Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz möglich ist. Maßnahmen, bei denen eine längerfristige Planung erkennbar ist, sollen nicht kurzfristig aus dem Fonds gefördert werden.

5.3 Anträge für Projekte oder Engagements, die aus aktuellem Anlass kurzfristig durchgeführt werden sollen, sind nachrangig und können nur bearbeitet werden, wenn

  • – im Bedarfsfall die Zustimmung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz

rechtzeitig eingeholt werden kann,

  • – im laufenden Haushaltsjahr noch Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen.

5.4 Der schriftliche Antrag muss alle notwendigen Angaben über den verantwortlichen Träger der Maßnahme, eine ausführliche Aufgaben- bzw. Projektbeschreibung und einen Kostenvoranschlag mit dem Nachweis der Gesamtfinanzierung (Finanzierungsplan) enthalten.

5.5 Die Antragstellerin / der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid.