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Zitierfest

RgbUmweltRL · Richtlinien zur Förderung aus dem Verfügungsfonds für Umweltschutzmaßnahmen

Nummer 4 RgbUmweltRL – Art und Umfang der Förderung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.

4.1 Die Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds trifft bis zu einem Betrag von 5.000,00 € das Direktorium 3, in allen anderen Fällen der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz.

4.2 Die einmalige Zuwendung beläuft sich grundsätzlich auf maximal 20 % der projektbezogenen Kosten. Ergibt der Verwendungsnachweis eine nachträgliche Reduzierung der ursprünglich veranschlagten Kosten, ist eine ggf. überschießende Förderung an die Stadt zurückzuerstatten.

4.3 Zuschüsse zu Projekten oder Engagements werden als Restfinanzierung gewährt. Durch Vorlage von Kostenvoranschlag, Projektbeschreibung und Finanzierungsplan ist nachzuweisen, dass die gesamte Finanzierung und die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme gesichert sind.

4.4 Die Förderung durch die Stadt hat Nachrang. Die Antragstellerin / der Antragsteller hat eigene Leistung zu erbringen, eigene Mittel einzusetzen und andere Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen, vgl. Ziffer 3.3. Je nach Art des Projektes sind in zumutbarer Höhe Eintrittsgelder, Teilnehmerbeiträge u. ä. zu erheben.

4.5 Ein Projekt kann innerhalb eines Haushaltsjahres nur einmal gefördert werden. Projekt in diesem Sinn kann auch eine Veranstaltungsreihe sein.

4.6 Der umweltrelevante Aspekt des Projekts muss deutlich überwiegen. Repräsentationskosten werden nicht berücksichtigt. Benefizveranstaltungen werden nicht gefördert.

4.7 Die Überlassung städtischer Räume ist auf die Zuschussleistung anzurechnen.