3.1 Einen Antrag auf Förderung kann jede natürliche oder juristische Person stellen, die einen Beitrag zu den unter 2. genannten Themenbereichen in Regensburg zu leisten beabsichtigt, wenn dieser ohne Mithilfe der Stadt nicht möglich wäre.
3.2 Projekte oder Engagements, für die eine ausreichende Unterstützung durch Dritte gegeben oder möglich ist, werden nachrangig gefördert. Die Förderung durch Dritte ist bei der Anwendung von Förderhöchstsätzen zu berücksichtigen.
3.3 Eine angemessene Eigenleistung in Höhe von mindestens 10 % der projektbezogenen Kosten wird vorausgesetzt. Der Antragsteller/die Antragstellerin hat eigene Leistungen zu erbringen, eigene Mittel einzusetzen und andere Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Nicht zuwendungsfähig ist die Umsatzsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Begünstigten.
3.4 Die Zusammenarbeit mit städtischen Institutionen schließt eine Förderung nicht aus. Soweit der Stadt im Rahmen einer Mitveranstalterschaft Kosten entstehen, werden diese nicht auf die Förderung angerechnet.
3.5 Zuwendungen werden nur solchen Antragstellerinnen / Antragstellern gewährt, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten und die in der Lage sind, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.
3.6 Auf die finanzielle Unterstützung durch die Stadt ist angemessen hinzuweisen. Neben dem Schriftzug „mit freundlicher Unterstützung durch die Stadt Regensburg“ ist das städtische Logo in angemessener Größe auf Einladungskarten, Plakaten, Programmheften und auf der Internetseite zu platzieren.
3.7 Eine Förderung von Investitionen ist ausgeschlossen.
3.8 Die Anforderungen des EU-Beihilferechts sind im Einzelfall zu beachten. Eine beihilferechtskonforme Ausgestaltung der Förderung hat ggf. zu erfolgen.