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Zitierfest

RgbUmweltRL · Richtlinien zur Förderung aus dem Verfügungsfonds für Umweltschutzmaßnahmen

Nummer 6 RgbUmweltRL – Auszahlung, Verwendungsnachweis

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.

6.1 Die Zuwendung kann grundsätzlich erst nach Freigabe der freiwilligen Leistungen durch einen gesonderten Beschluss des Stadtratsplenums, in der Regel in der 2. Jahreshälfte, ausbezahlt werden. Die bewilligten Mittel dürfen nicht eher angefordert werden, als sie zur Erfüllung des Verwendungszweckes benötigt werden. Im Falle einer Zuschussgewährung im Vorjahr muss vor der Auszahlung ein Verwendungsnachweis vorliegen. Einzelheiten zur Vorlage des Verwendungsnachweises sind den allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Regensburg zu entnehmen.

6.2 Bewilligte, aber nicht in Anspruch genommene Zuwendungen verfallen mit Ablauf des Haushaltsjahres, für das sie bewilligt wurden.

6.3 Über die Verwendung von Zuschüssen sind prüfungsfähige Verwendungsnachweise vorzulegen. Ergeben sich wesentliche Abweichungen vom Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan, kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Das gleiche gilt für den Fall, dass das geförderte Projekt nicht oder nicht im angegebenen Zeitraum innerhalb des betreffenden Haushaltsjahres zustande kommt bzw. die geförderte Einrichtung während des Haushaltsjahres ihre Arbeit einstellt.

6.4 Im Übrigen gelten die allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Regensburg.