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Zitierfest

RgbStandortRL · Richtlinien über die Vergabe von Mitteln zur Förderung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Regensburg

Nummer 7 RgbStandortRL – Verwendungsnachweis

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.09.2023.

(1) Der Verwendungsnachweis besteht aus einem sachlichen Bericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Diese sind unaufgefordert bis spätestens drei Monate nach Projektabschluss vorzulegen. Zwischennachweise können im Bescheid festgelegt werden und sind innerhalb von drei Monaten nach den festgelegten Fristen unaufgefordert vorzulegen. In Ausnahmefällen können durch ausreichend begründeten Antrag die oben genannten Fristen verlängert werden.

(2) Bei einer Pauschalzuwendung gem. Nr. 5 (4) genügt bis zu einer Zuwendungshöhe von 3.000 EUR ein vereinfachter Verwendungsnachweis gem. Bescheid ohne Einzelkostennachweis.

(3) Zuwendungen sind in das Rechnungswesen der Empfänger aufzunehmen und die Verwendung buchhalterisch so darzustellen, dass der Verwendungsnachweis anhand der Bücher und Belege geprüft werden kann.

(4) Die Verwaltung ist berechtigt, die wirtschaftliche und zweckentsprechende Verwendung der Mittel durch Einsicht in die Bücher und Belege sowie örtliche Besichtigung selbst zu prüfen. Der/die Empfänger(in) der Zuwendung ist verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.