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Zitierfest

RgbStandortRL · Richtlinien über die Vergabe von Mitteln zur Förderung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Regensburg

Nummer 6 RgbStandortRL – Verfahren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.09.2023.

(1) Über die Gewährung von Zuschüssen wird durch einen Bewilligungsbescheid der Stadt oder durch einen öffentlich-rechtlichen Bewilligungsvertrag mit der Stadt entschieden. Bescheidende Dienststelle ist das Amt für Wirtschaft und Wissenschaft.

(2) Die Entscheidung erfolgt auf schriftlichen Antrag oder online mit gültiger Authentifizierung. Die beantragte Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

(3) Entsprechende Anträge können ganzjährig gestellt werden.

(4) Der Antrag ist zu begründen und es soll dargelegt werden, welche für die Gewährung von Zuwendungen sprechenden Gesichtspunkte gegeben sind und welche Ziele mit der Maßnahme erreicht werden sollen. Die Stadt kann die Entscheidung davon abhängig machen, dass die für einen überschaubaren Zeitraum erwartete Zahl von Dauerarbeitsplätzen und die Geschäftsentwicklung erläutert werden, dass ihr Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Zwischenabschlüsse sowie sonstige sachdienliche Unterlagen vorgelegt und Auskünfte erteilt werden und dass ihr die Einholung von Auskünften bei Banken und anderen Stellen und Personen gestattet wird.

(5) Die Zuwendung der Stadt von Maßnahmen nach Nr. 2 (5) werden im Regelfall durch privatrechtliche Vereinbarung geregelt.

(6) Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin erhält einen schriftlichen Bescheid. Siehe allgemeine Zuwendungsrichtlinien.

(7) Die Stadt behält sich das Recht vor, eine bereits gewährte Förderung zu widerrufen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass nicht alle Voraussetzungen für die Förderung im Sinne dieser Richtlinie erfüllt wurden oder nicht erfüllt werden

(8) Im Übrigen gelten die Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt.