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Zitierfest

RgbStandortRL · Richtlinien über die Vergabe von Mitteln zur Förderung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Regensburg

Nummer 5 RgbStandortRL – Art und Umfang, Höhe der Förderung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.09.2023.

Die Zuwendung wird i.d.R. als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.

(1) Die Höhe der Zuwendung hängt von einer Einzelfallentscheidung ab.

(2) Der Zuschuss beläuft sich im Regelfall auf 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, in Ausnahmefällen bei hohem gesamtstädtischen Interesse bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten. Sie bedürfen der Genehmigung durch die dafür zuständigen Gremien des Stadtrates, wenn die Zuwendung 50.000 Euro überschreitet.

(3) Kleinprojekte mit Gesamtkosten von unter 3.000 € können per Bescheid auch mit einer Pauschale und mit höchstens 80 % der Gesamtkosten gefördert werden.

(4) Die Vorbereitung von Verbundprojekten nach Nr. 2 Abs. 9 wird pauschal für Anträge bei bayerischen, nationalen und EU- Fördermittelgebern mit 3.000 Euro, in begründeten Ausnahmen auch mit bis zu 10.000 Euro, gefördert.