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Zitierfest

RgbStandortRL · Richtlinien über die Vergabe von Mitteln zur Förderung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Regensburg

Nummer 4 RgbStandortRL – Maßstäbe für die Gewährung von Zuwendungen nach Nr. 2

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.09.2023.

(1) Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht.

(2) Die Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln der Stadt ab und davon, inwieweit

  • 1. die Maßnahmen dazu beitragen, die örtlichen Rahmenbedingungen für die Neuschaffung oder Sicherung von Arbeits-/Ausbildungsplätzen zu verbessern, oder
  • 2. die beantragte Maßnahme/ das beantragte Projekt der Stärkung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Regensburg und seiner Zukunftsfähigkeit dient und
  • 3. die Maßnahme / das beantragte Projekt mindestens zwei der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen dient.