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Zitierfest

RgbStandortRL · Richtlinien über die Vergabe von Mitteln zur Förderung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Regensburg

Nummer 3 RgbStandortRL – Zuwendungsberechtigte

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.09.2023.

Zuwendungsberechtigt sind alle im Stadtgebiet Regensburg ansässigen Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition Definition (vgl. entsprechend Art. 2 des Anhang I der sog. „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung“), wissenschaftliche Einrichtungen und Hochschulen sowie mit Wirtschafts- und Wissenschaftsthemen betraute Verbände, Vereine und Clusterorganisationen mit Sitz im Stadtgebiet Regensburg. Dritte sind zuwendungsberechtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Zuwendung den genannten zu fördernden Betrieben oder wissenschaftlichen Einrichtungen oder dem Wirtschaftsstandort zugutekommt.

In Ausnahmefällen können auch entsprechende Einrichtungen und Unternehmen mit Sitz außerhalb des Regensburger Stadtgebietes zuwendungsberechtigt sein, wenn sie eine Kooperation mit einer entsprechenden Regensburger Einrichtung oder einem Regensburger Unternehmen nachweisen können, die in direktem Bezug zu einer Maßnahme oder einem Projekt nach Nr. 2 steht.