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Zitierfest

RgbStandortRL · Richtlinien über die Vergabe von Mitteln zur Förderung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Regensburg

Nummer 2 RgbStandortRL – Gegenstand der Förderung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.09.2023.

(1) Maßnahmen zum Ausbau notwendiger Infrastruktur in Gewerbe- und Industriegebieten, die i. d. R. mehr als nur einem Unternehmen zugutekommen und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen am Standort dienen,

(2) Maßnahmen zum Ausbau und zur Bereitstellung wissenschaftlicher Infrastruktur, wenn diese der Stärkung vorhandener wissenschaftlicher Exzellenz oder dem Aufbau neuer Kompetenzfelder in Regensburg dienen,

(3) Maßnahmen, die dem Erscheinungsbild, der Gestaltung oder der Vermarktung von Bereichen mit gewerblicher Nutzung im Stadtgebiet dienen,

(4) Maßnahmen zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz sowie des wissenschaftlichen Profils des Wissenschaftsstandortes Regensburg, wenn diese in Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft erfolgen oder einer Zusammenarbeit dienen und diese vorbereiten,

(5) Maßnahmen für Demonstrations- oder Pilotvorhaben von Regensburger Unternehmen oder Hochschulen, die in Partnerschaft mit der Stadt oder deren Tochtergesellschaften durchgeführt werden,

(6) Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Präsentation des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Regensburg (z.B. auf Messen etc.) stehen,

(7) Maßnahmen, die geeignet sind, das Image des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Regensburg insgesamt und der ansässigen Betriebe zu stärken,

(8) Maßnahmen, die der Integration junger Unternehmen (jünger als 5 Jahre) ins Wirtschaftsleben dienen,

(9) Maßnahmen, die der Vorbereitung von Verbundprojekten im Bereich Forschung, Innovation und regionaler Wirtschafts- und Strukturentwicklung Regensburger Unternehmen dienen, oder

(10) Maßnahmen zur Stärkung der gewerblichen Struktur und zur Belebung des Einzelhandelsstandorts Welterbezone Altstadt mit Stadtamhof (vgl. Beschluss des Stadtrats VO/23/20251/66).