Zur Sicherung des wirtschaftlichen Wohls ihrer Einwohnerinnen und Einwohner und ihrer beruflichen Existenz und Qualifizierung, dazu gehören insbesondere Maßnahmen der indirekten Wirtschaftsförderung, die geeignet sind Arbeitsplätze und berufliche Ausbildungsplätze zu schaffen und zu sichern, zur Förderung der Nachhaltigkeit in Wirtschaft und Wissenschaft am Standort Regensburg, zum Aufbau von zukunftsträchtigen Unternehmensnetzwerken und Branchenclustern, zur Stärkung der Kooperation von Wirtschaft und Hochschulen, zur Förderung des Markteintritts Regensburger Produkte und Technologien, sowie zum Ausbau des wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Profils des Standortes gewährt die Stadt Regensburg (im folgenden ”Stadt”) im Rahmen der dafür in ihrem Haushalt jeweils vorgesehenen Mittel und Verpflichtungsermächtigungen Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien. Die Wirtschaftsförderung durch sonstige Leistungen der Stadt bleibt davon unberührt.
RgbStandortRL · Richtlinien über die Vergabe von Mitteln zur Förderung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Regensburg
Nummer 1 RgbStandortRL – Allgemeines
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.09.2023.