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Zitierfest

RgbFeststandRL · Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten

Nummer 5 RgbFeststandRL – Tatbestand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.03.2004.

Ein Entgelt wird für jede befugte oder unbefugte Nutzung des Bürgerfestbereichs erhoben.