Ein Entgelt wird für jede befugte oder unbefugte Nutzung des Bürgerfestbereichs erhoben.
RgbFeststandRL · Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten
Nummer 5 RgbFeststandRL – Tatbestand
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.03.2004.