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Zitierfest

RgbFeststandRL · Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten

Nummer 4 RgbFeststandRL – Ermäßigungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.03.2004.

Das Entgelt kann ermäßigt werden, wenn

  • a) die Nutzung durch gemeinnützige Vereine mit besonders förderungswürdig anerkannten Zielen (z.B. Arbeitkreis ausländischer Arbeitnehmer, Amnesty International, Frauenhaus, Deutscher Kinderschutzbund, Soziale Initiativen, UNICEF u. a.) erfolgt.
  • b) Standbetreiber ihre Verkaufserlöse für soziale oder karitative Zwecke zur Verfügung stellen und dies entsprechend belegen.
  • c) Standbetreiber zum kulturellen Programm beitragen und dies mit dem Verkaufserlös finanzieren.

Die Höhe der Ermäßigung liegt im Ermessen des Kultur- und Fremdenverkehrsamtes.