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Zitierfest

RgbFeststandRL · Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten

Nummer 3 RgbFeststandRL – Entgelt

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.03.2004.

Für die Nutzung des Bürgerfestbereichs wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben, das der Finanzierung des kulturellen Programms und der sonstigen Kosten dieser Veranstaltung dient.

Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach Agebot, Größe und Gestaltung des Standes, Standort und sonstigen Anforderungen. Es beträgt beim Verkauf von

  • a) künstlerischen und handwerklichen Erzeugnissenpro m² Standfläche 10 bis 60 EUR
  • b) alkoholischen Getränken (z.B. Bier, Wein, Sekt) und Tabakwaren pro m² Standfläche 30 bis 150 EUR
  • c) alkoholfreien Getränken (z.B. Kaffee, Limonaden, Säfte) pro m² Standfläche 10 bis 30 EUR
  • d) Imbiss pro m² Standfläche 15 bis 250 EUR
  • e) Speisen und Getränken an Ständen mit Sitzgelegenheiten oder Tischen pro m² bewirtschafteter Sitz- oder Stehfläche 10 bis 40 EUR
  • f) Speisen und Getränken aus dem Lokal bei genehmigten Freisitzflächen pro m² Freisitzfläche soweit nicht Sondernutzungserlaubnisse bereits vorliegen 10 bis 40 EUR

Für die hier nicht aufgeführten Nutzungen werden die Entgelte nach vergleichbaren Tatbeständen bemessen.