Die grundsätzliche Erlaubnis zur Nutzung des Bürgerfestbereiches erteilt das Kultur- und Fremdenverkehrsamt. Die für diese Nutzung vorgeschriebenen Genehmigungen erteilen die zuständigen Fachämter.
RgbFeststandRL · Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten
Nummer 2 RgbFeststandRL – Erlaubnis
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.03.2004.