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Zitierfest

RgbFeststandRL · Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten

Nummer 2 RgbFeststandRL – Erlaubnis

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.03.2004.

Die grundsätzliche Erlaubnis zur Nutzung des Bürgerfestbereiches erteilt das Kultur- und Fremdenverkehrsamt. Die für diese Nutzung vorgeschriebenen Genehmigungen erteilen die zuständigen Fachämter.