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Zitierfest

RgbFeststandRL · Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten

Nummer 1 RgbFeststandRL – Widmung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.03.2004.

Bürgerfeste sind Veranstaltungen der Stadt Regensburg und Teil der Kulturpflege. Sie finden im Bereich der Altstadt und in Stadtamhof als kulturelle Straßenfeste statt. Bei den Bürgerfesten können Stände zugelassen werden, wenn sie der Versorgung der Besucher und Besucherinnen sowie der Information dienen. Zugelassen werden auch Verkaufsstände für künstlerische und handwerkliche Erzeugnisse und Flohmärkte. Dem Zweck des Bürgerfestes entsprechend müssen alle Stände dem Erscheinungsbild und Motto sowie der historischen Altstadt angepasst sein.