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Zitierfest

RgbFeststandRL · Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten

Nummer 6 RgbFeststandRL – Fälligkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.03.2004.

Das Entgelt wird mit der Genehmigungserteilung im voraus fällig. Es ist an die Stadt Regensburg oder die mit der Einhebung beauftragten Bediensteten der Stadt Regensburg zu entrichten.