Das Entgelt wird mit der Genehmigungserteilung im voraus fällig. Es ist an die Stadt Regensburg oder die mit der Einhebung beauftragten Bediensteten der Stadt Regensburg zu entrichten.
RgbFeststandRL · Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten
Nummer 6 RgbFeststandRL – Fälligkeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.03.2004.