3.1 Zuschuss zur Jugendarbeit:
Zur Förderung der Jugendarbeit wird den Vereinen für jeden Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein Zuschuss i.H. von € 10,00 jährlich gewährt.
Maßgebend sind die Meldungen an den Bayer. Landessportverband nach dem Stand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Vereine, die nicht dem BLSV angehören, müssen ihre Meldungen an den Dachverband in Ablichtung ebenfalls per 01. Januar des laufenden Jahres vorlegen.
Bei Vereinen, die die Möglichkeit zur sportlichen Betätigung für Kinder und Jugendliche nicht oder nicht überwiegend im Stadtgebiet schaffen, wird der Zuschuss nur für Kinder und Jugendliche gewährt, die ihren Wohnsitz in Regensburg haben.
3.2 Zuschuss zum Unterhalt von Freisportanlagen:
Zum Unterhalt von Freisportanlagen wird den Vereinen, die als Eigentümer oder Mieter nicht städtische Sportflächen benutzen, ein Zuschuss von jährlich 0,05 € je m² gewährt. Soweit die Vereine städtische Grundstücke als Sportfläche benutzen, wird ein Zuschuss in Höhe des von der Stadt erhobenen städtischen Mietzinses gewährt und mit diesem verrechnet.
Zusätzlich werden jährlich folgende Pauschalzuschüsse für den Unterhalt von Rasenspielfeldern gewährt:
- - Großspielfeld 5.000 €
- - Kleinspielfeld 1.500 €
- - Kunstrasen-Großspielfeld 2.000 €
3.3 Zuschuss für den Betrieb von Vereinssporthallen:
Vereinen, die eigene Sporthallen unterhalten, wird folgender jährlicher Zuschuss gewährt:
Klein-/Einfachsporthalle 10.000 €
Zweifachsporthalle 20.000 €
Groß-/Dreifachsporthalle 30.000 €
Gymnastikraum ab 150 m² 5.000 €
Gymnastikraum ab 40 m² 2.500 €
3 Feld-Tennishalle 20.000 €
2 Feld-Tennishalle 13.200 €
3.4 Überlassung städtischer Sportanlagen:
Den Regensburger Sportvereinen werden zur Trainingsnutzung städtische Sportanlagen gegen folgende Nutzungsentgelte überlassen:
- - Für Sporthallen
- – Einfachsporthalle (= eine Halleneinheit, HE) 3,00 € je Stunde
- – Zweifachsporthalle 6,00 € je Stunde
- – Dreifachsporthalle 9,00 € je Stunde
- – Kleinhalle/Gymnastikraum 2,00 € je Stunde
- - Für Rasenspielfelder
- – Großspielfeld 10,00 € je Stunde
- – Kleinspielfeld 5,00 € je Stunde
- - Für Leichtathletikanlagen 3,00 € je Stunde
- - Für Kunstrasenspielfelder
- – Großspielfeld 16,00 € je Stunde
- – Kleinspielfeld 8,00 € je Stunde
Den Regensburger Sportvereinen werden zur Wettkampf-/Turniernutzung städtische Sportanlagen gegen folgende Nutzungsentgelte überlassen:
- - Für Sporthallen 4,00 € je HE/Stunde
- - Für Rasenspielfelder
- – Großspielfeld 26,00 € pro Spiel
- – Kleinspielfeld 13,00 € pro Spiel
- - Für Kunstrasenspielfelder 40,00 € pro Spiel
- - Für Leichtathletik-Anlage 40,00 € pro Tag
- - Für Leihgebühr Rundumbande 33,00 € pro Tag
- - Für Leihgebühr Zeitmessanlage 150,00 € pro Tag
Sollten die obigen Leistungen zukünftig umsatzsteuerpflichtig werden, erhöhen sich die Nutzungsentgelte um den jeweiligen Steuersatz.
3.5 Pflege- und Unterhaltsmaßnahmen: Die Stadt Regensburg unterstützt Pflege- und Unterhaltsmaßnahmen auf Freisportanlagen von Regensburger Sportvereinen, die im Stadtgebiet liegen, durch den Einsatz von Personal und Maschinenpark des städtischen Gartenamtes. Die dafür notwendigen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.
3.6 Zusammenschluss von Vereinen:
Die Stadt ist bestrebt, die Förderung auf besonders leistungsfähige Vereine mit intensiver Jugend- und Breitensportarbeit zu konzentrieren. Eine Fusion (Verschmelzung) von Vereinen, die diesem Zweck dient, wird von der Stadt besonders unterstützt.
Dabei erhalten durch Verschmelzung entstandene Vereine auf die Dauer von drei Jahren den Zuschuss zur Jugendarbeit nach Nr. 3.1 in zweifacher Höhe.