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Zitierfest

RgbSportfoerderRL · Richtlinien für die Vergabe der Sportfördermittel der Stadt Regensburg (Sportförderrichtlinien)*

Nummer 2 RgbSportfoerderRL – Voraussetzung für die Förderung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.05.2025.

2.1 Der Verein muss analog den Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV), des Bayerischen Sportschützenbundes oder des Oberpfälzer Schützenbundes sein.

2.2 Der Vereinssitz muss laut Vereinsregister im Stadtgebiet Regensburg liegen.

2.3 Der Verein muss als gemeinnützig anerkannt sein.

2.4 Der Verein muss mindestens 150 Mitglieder zählen; ausgenommen sind Sondersportarten z.B. Fechten, Reiten, Billard, Schützen usw.

2.5 Der Verein muss mindestens drei Jahre im Vereinsregister eingetragen sein.

2.6 Der Verein muss Mindestmitgliedsbeiträge erheben, die den Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern für den Bereich des Bayerischen Landessportverbandes entsprechen.

2.7 Der Verein muss aktive Jugendarbeit nach den Bestimmungen der Sportförderrichtlinien des Freistaats für den Bereich des Bayerischen Landessportverbandes leisten.

2.8 Die Sportverwaltung führt einmal jährlich einen Datenabgleich verbunden mit einer Befragung zu Themen der Sportentwicklung durch. Die Teilnahme ist für Vereine, die Grundförderung nach Nr. 3 dieser Richtlinien erhalten können, obligatorisch. Die Auszahlung wird von der aktiven Teilnahme abhängig gemacht.

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