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Zitierfest

RgbSportfoerderRL · Richtlinien für die Vergabe der Sportfördermittel der Stadt Regensburg (Sportförderrichtlinien)*

Nummer 1 RgbSportfoerderRL – Allgemeines

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.05.2025.

Die Stadt Regensburg stellt zur Förderung des Sports den Regensburger Sportvereinen Grundstücke, Sportanlagen, Zuschüsse und Darlehen zur Verfügung. Alle Zuschüsse sind freiwillige Leistungen und werden nur nach Maßgabe der im Haushaltsplan vorhandenen Mittel gewährt.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Über die Verteilung entscheidet die Stadt Regensburg.

Die sportliche Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht oder die berufsmäßige Ausübung des Sportes (u.a. Vertragsspieler/-innen und Berufssportler/-innen) sind für eine Bezuschussung ausgeschlossen. Nicht verbrauchte Mittel bei einer Förderungsart können für andere Förderungsarten verwendet werden.

Die Sportförderung soll die Vereine dabei unterstützen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit zur sportlichen Betätigung zu schaffen, wodurch sie zur Bildung, Erziehung und sozialen Integration beiträgt.

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