Über die Bewilligung der Zuschüsse und Darlehen nach Nr. 10 und ein Abweichen von den dortigen Förderungskriterien entscheidet der Sportausschuss der Stadt Regensburg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Alle Bescheide für die Bewilligung nach diesen Richtlinien erlässt das Amt für Sport und Freizeit.