Der Verwendungsnachweis über die Zuschussmittel ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Abschluss der Arbeiten dem Amt für Sport und Freizeit der Stadt Regensburg vorzulegen. Die Stadt ist berechtigt, durch das städtische Rechnungsprüfungsamt die bestimmungsgemäße Verwendung der von ihr ausgegebenen Sportfördermittel durch Einsicht in die Bücher und Belege nachprüfen zu lassen.
Bei der Grundförderung nach Nr. 3 der Sportförderrichtlinien wird auf einen Verwendungsnachweis verzichtet.
Im Übrigen gelten die Richtlinien über die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien).