Die Anträge sind bei der Stadt Regensburg - Amt für Sport und Freizeit – mit den dafür herausgegebenen Formblättern einzureichen. Die Anträge sind vor dem 01.03. eines jeden Jahres einzureichen.
Anträge, die nach dem 01.03. eines jeden Jahres eingehen, können nur berücksichtigt werden, soweit noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Den Anträgen sind die in den Formblättern genannten Unterlagen beizufügen.
Soweit diese Richtlinien die Form und Frist der Antragsstellung für einzelne Fördertatbestände spezieller regeln, gehen diese der allgemeinen Regelung in Nr. 12 vor.