Zusätzlich zu den vorangestellten Fördertatbeständen können weitere durch das zuständige Fachreferat genehmigt werden, soweit diese in besonderer Weise für die Förderung des Sports in Regensburg dienlich sind. Pro Fall ist eine Förderung bis 5.000 € möglich.
RgbSportfoerderRL · Richtlinien für die Vergabe der Sportfördermittel der Stadt Regensburg (Sportförderrichtlinien)*
Nummer 11 RgbSportfoerderRL – Sonderfälle
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.05.2025.
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„Was regelt Nummer 11 RgbSportfoerderRL? Zitiere den Wortlaut.“