Die Überlassung ist federführend beim Amt für Sport und Freizeit der Stadt Regensburg zu beantragen. Im Antrag sind Art und Zweck der Nutzung sowie deren beabsichtigter Umfang und Dauer darzustellen. Die Bearbeitung obliegt dem Amt für Sport und Freizeit bzw. zuständigen Fachamt.
RgbSportanlageRL · Richtlinien der Stadt Regensburg für die Überlassung von städtischen Sportanlagen an sonstige Nutzer und die Erhebung von Nutzungsentgelten
Nummer 3 RgbSportanlageRL
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.05.2025.