Darüber hinaus werden die Sportanlagen zu außerschulischen Zeiten auch sonstigen Nutzern für sportliche Zwecke, aber auch für außersportliche Nutzungen überlassen. Die hierfür geltenden Konditionen sind in diesen Richtlinien geregelt. Die Nutzung durch die Regensburger Sportvereine hat grundsätzlich Vorrang vor sonstigen Nutzergruppen.
RgbSportanlageRL · Richtlinien der Stadt Regensburg für die Überlassung von städtischen Sportanlagen an sonstige Nutzer und die Erhebung von Nutzungsentgelten
Nummer 2 RgbSportanlageRL
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.05.2025.