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Zitierfest

RgbSportanlageRL · Richtlinien der Stadt Regensburg für die Überlassung von städtischen Sportanlagen an sonstige Nutzer und die Erhebung von Nutzungsentgelten

Nummer 1 RgbSportanlageRL

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.05.2025.

Die städtischen Sportanlagen/Sporthallen werden außerhalb der Eigennutzung, insbesondere neben den Schulen, überwiegend den gemeinnützigen Regensburger Sportvereinen überlassen. Deren Konditionen für die Sportanlagennutzung sind in den Sportförderungsrichtlinien geregelt.