Die städtischen Sportanlagen/Sporthallen werden außerhalb der Eigennutzung, insbesondere neben den Schulen, überwiegend den gemeinnützigen Regensburger Sportvereinen überlassen. Deren Konditionen für die Sportanlagennutzung sind in den Sportförderungsrichtlinien geregelt.
RgbSportanlageRL · Richtlinien der Stadt Regensburg für die Überlassung von städtischen Sportanlagen an sonstige Nutzer und die Erhebung von Nutzungsentgelten
Nummer 1 RgbSportanlageRL
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.05.2025.