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Zitierfest

RgbSportanlageRL · Richtlinien der Stadt Regensburg für die Überlassung von städtischen Sportanlagen an sonstige Nutzer und die Erhebung von Nutzungsentgelten

Nummer 4 RgbSportanlageRL

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.05.2025.

Es werden folgende Nutzungs- und Veranstaltungsentgelte festgesetzt:

4.1 Außerschulische Nutzung von städtischen Sportanlagen/Sporthallen

Sportliche Nutzung TrainingsbetriebSportliche Nutzung WettkampfsbetriebNutzung (außer RT-Halle) Nutzungsentgelt bei kommerzieller NutzungAußersportliche Nutzung (außer RT-Halle) Nutzungsentgelt bei nicht kommerzieller Nutzung
je Nutzungsstundeje Nutzungsstundeje Nutzungsstundeje Nutzungsstunde
Einfachsporthalle / Fläche bis 405 m²15,00 €22,50 €30,00 €15,00 €
Zweifachsporthalle / Fläche bis 810 m²30,00 €45,00 €60,00 €30,00 €
Dreifachsporthalle / Fläche bis 1215 m²45,00 €67,50 €90,00 €45,00 €
Gymnastikraum groß / Kleinhalle ab 150 m²15,00 €22,50 €25,00 €15,00 €
Gymnastikraum klein / Kraftraum unter 150 m²7,50 €11,00 €15,00 €7,50 €
Großspielfeld Rasen37,50 €75,00 € / Spiel
Kleinspielfeld Rasen18,50 €37,50 € / Spiel
Großspielfeld Kunstrasen75,00 €150,00 € / Spiel
Leichtathletikanlage22,50 €75,00 €
Leihgebühr Rundumbande Halle je Tag75,00 €
Leihgebühr Zeitmessanlage je Tag225,00 €
Hausmeisterpauschale (außerhalb der Regelnutzungszeiten)60,00 € pro Tag70,00 € pro Tag90,00 € pro Tag50,00 € pro Tag

Werden in Sonderfällen nur die Umkleiden und/oder Sanitärräume ohne Sporträume überlassen, werden die angefallenen Reinigungskosten zzgl. einer Pauschale für Wasser und Energie von 20 € / Stunde in Rechnung gestellt.

Übernachtungen: In Ausnahmefällen kann die behelfsmäßige Übernachtung von (jugendlichen) Sportgruppen in Sporthallen genehmigt werden, soweit baurechtliche und brandschutzrechtliche Voraussetzungen dies zulassen. Für die Nutzung werden 5,00 € pro Person und Übernachtung erhoben.

Sollten die obigen Leistungen zukünftig umsatzsteuerpflichtig werden, erhöhen sich die Nutzungsentgelte um den jeweiligen Steuersatz.

4.2 Außersportliche Nutzung der städtischen Sport- und Veranstaltungshalle am Oberen Wöhrd / RT-Halle

nicht kommerzielle Veranstaltungkommerzielle Veranstaltung
Sporthalle / Großer Saal einschl. Bühne50,00 € je Stunde150,00 € je Stunde
Judoraum / Box-Raum10,00 € je Stunde25,00 € je Stunde
Nutzung von Umkleiden / Duschen10,00 € je Stunde30,00 € je Stunde
Leihgebühr Klapptisch1,50 € / Stück7,50 € / Stück
Leihgebühr Stuhl0,75 € / Stück2,00 € / Stück
Kraftstrom bis 36 Ampere40,00 € / pro Tag50,00 € / pro Tag
Kraftstrom bis 125 Ampere110,00 € / pro Tag130,00 € / pro Tag
Nutzung W-LAN je Veranstaltung60,00 €70,00 €
Hausmeisterpauschale (außerhalb der Regelnutzungszeiten) je Veranstaltung60,00 €130,00 €

Für Auf- und Abbauzeiten von z. B. Bestuhlung, Dekoration, Technik usw. wird ein Nutzungsentgelt erhoben, das 50 % des in der obigen Tabelle 4.2, angegebenen Veranstaltungsentgelts beträgt. Werden in Sonderfällen nur die Umkleiden und/oder Sanitärräume ohne Sporträume überlassen, werden die angefallenen Reinigungskosten zzgl. des Nutzungsentgelts, das in der voranstehenden Tabelle 4.2 unter „Nutzung von Umkleiden/Duschen“ angegeben ist, in Rechnung gestellt.

Die obigen Veranstaltungsentgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.3 Es findet eine Vielzahl von unterschiedlichen Veranstaltungen/Nutzungen statt. Durch die konkrete Trennung der städtischen Sport- und Veranstaltungshalle am Oberen Wöhrd / RT-Halle (4.2) gegenüber den sonstigen Sportanlagen/Sporthallen (4.1), können diese klar separiert werden. Somit wird der gesellschaftlichen Bedeutung und dem öffentlichen Interesse der Veranstaltung/Nutzung sowie dem wirtschaftlichen Vorteil des Veranstalters Rechnung getragen werden.

4.4 Die Nutzung/Überlassung wird dann als kommerziell eingestuft, wenn der Nutzungszweck der Sportanlage objektiv auf wirtschaftliches Interesse bzw. auf Gewinnerzielungsabsicht abzielt.

Die Richtlinien treten ab 01.09.2011 in Kraft.

Die Änderungen der Richtlinien der Stadt Regensburg für die Überlassung von städtischen Sportanlagen an sonstige Nutzer und die Erhebung von Nutzungsentgelten mit Beschluss des Stadtrates vom 28.05.2025 treten am 01.01.2026 in Kraft.