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Zitierfest

RgbWohlfahrtRL · Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen

V RgbWohlfahrtRL – Auszahlung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.08.2001.
  • 1. Die bewilligten Mittel können nur insoweit und nicht eher zur Auszahlung angewiesen werden, als sie zur Erfüllung des Verwendungszwecks benötigt werden.
  • 2. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt erst nach Freigabe der freiwilligen Leistungen durch Stadtratsbeschluß im laufenden Haushaltsjahr und setzt voraus, daß die Verwendungsnachweise für frühere Zuwendungen der Stadtverwaltung mindestens einen Monat vorher zugegangen sind, es sei denn vertragliche Vereinbarungen weichen davon ab (z.B. Delegationsverträge) oder in Bewilligungsbescheiden wurde eine andere Entscheidung getroffen.
  • 3. Bewilligte aber nicht in Anspruch genommene Zuwendungen verfallen mit Ablauf des Haushaltsjahres, für das sie bewilligt wurden.