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Zitierfest

RgbWohlfahrtRL · Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen

III RgbWohlfahrtRL – Antragstellung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.08.2001.
  • 1. Zuwendungen werden nur auf einen begründeten und mit den notwendigen Unterlagen versehenen schriftlichen Antrag hin gewährt. Dazu gehört die Vorlage eines Haushalts- oder Wirtschaftsplanes sowie eines Organisations- und Stellenplanes. Bei Neuanträgen ist ferner eine Konzeption mit Nachweis über den Bedarf einzureichen. Die Bezuschussung von geplanten Personalmehrungen und Höhergruppierungen wird von der vorherigen Zustimmung der Stadt Regensburg abhängig gemacht.
  • 2. Die Zuschußanträge sind bis zum 15. März des laufenden Jahres für das kommende Haushaltsjahr über den jeweiligen Spitzenverband, der die Anträge vorprüft und mit einem Prüfungsvermerk versieht, bei der Stadt Regensburg, Sozialamt, einzureichen. Vereine und soziale Initiativen, die keinem Spitzenverband angehören, müssen ihre Anträge auf Gewährung einer Zuwendung direkt bei der Stadt Regensburg, Sozialamt, einreichen. Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Als verspätet gelten auch Anträge, denen die unter Ziffer III Nr. 1 geforderten Unterlagen nicht beiliegen.
  • 3. Der jeweilige Antragsteller ist gleichzeitig auch der Zuwendungsempfänger.
  • 4. Für Fragen bzgl. des Antrags- und Bewilligungsverfahrens steht die Stadt Regensburg, Sozialamt, zur Verfügung.