- 1. Die Höhe der Zuwendung beläuft sich bei
- a) einmaligen projektbezogenen Zuwendungen grundsätzlich auf maximal 20 Prozent der projektbezogenen Kosten,
- b) einmaligen und laufenden institutionellen Zuwendungen nach den Entscheidungen der zuständigen Stadtratsgremien.
- 2. Alle Zuwendungen werden ihrer Art und Höhe nach nur entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gewährt.
RgbWohlfahrtRL · Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen
II RgbWohlfahrtRL – Höhe der Zuwendung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.08.2001.