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Zitierfest

RgbWohlfahrtRL · Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen

II RgbWohlfahrtRL – Höhe der Zuwendung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.08.2001.
  • 1. Die Höhe der Zuwendung beläuft sich bei
  • a) einmaligen projektbezogenen Zuwendungen grundsätzlich auf maximal 20 Prozent der projektbezogenen Kosten,
  • b) einmaligen und laufenden institutionellen Zuwendungen nach den Entscheidungen der zuständigen Stadtratsgremien.
  • 2. Alle Zuwendungen werden ihrer Art und Höhe nach nur entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gewährt.