Sondernutzungserlaubnisse sind nur mit Beschränkung der Bewirtschaftungszeit zu gewähren. Die Bewirtschaftungszeit liegt grundsätzlich außerhalb der nach der Sperrzeitverordnung der Stadt Regensburg festgesetzten Sperrzeiten.Während der Sperrzeiten muss der Freisitz geschlossen und das Mobiliar aufgeräumt sein. In jedem Falle sind die Freisitzanlagen während der Sperrzeiten unbenutzbar zu halten. Mit Eintritt der Sperrzeit muss der Platz gereinigt sein.
RgbGastroRL · Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt
Nummer 3 RgbGastroRL – Freisitzzeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.11.2023.