Sondernutzungserlaubnisse für Freisitze dürfen nicht erteilt werden, wenn dadurch eine Beeinträchtigung des Straßen- und Ortsbildes entsteht. Eine derartige Beeinträchtigung ist insbesondere anzunehmen, wenn Belange des Denkmalschutzes, der Stadtbildpflege, des Umweltschutzes oder der guten Sitten entgegenstehen. Es ist auf eine qualitätvolle Ausführung der Freisitzmöblierung zu achten, wobei die Möblierung optisch nicht im Vordergrund stehen darf.
RgbGastroRL · Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt
Nummer 2 RgbGastroRL – Vorrang der öffentlichen Nutzung und des Stadtbildes
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.11.2023.