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Zitierfest

RgbGastroRL · Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt

Nummer 2 RgbGastroRL – Vorrang der öffentlichen Nutzung und des Stadtbildes

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.11.2023.

Sondernutzungserlaubnisse für Freisitze dürfen nicht erteilt werden, wenn dadurch eine Beeinträchtigung des Straßen- und Ortsbildes entsteht. Eine derartige Beeinträchtigung ist insbesondere anzunehmen, wenn Belange des Denkmalschutzes, der Stadtbildpflege, des Umweltschutzes oder der guten Sitten entgegenstehen. Es ist auf eine qualitätvolle Ausführung der Freisitzmöblierung zu achten, wobei die Möblierung optisch nicht im Vordergrund stehen darf.