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Zitierfest

RgbGastroRL · Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt

Nummer 4 RgbGastroRL – Freisitzsaison

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.11.2023.

Die Sondernutzungserlaubnis wird für die jeweilige Saison in stets widerruflicher Weise erteilt. Die Freisitzsaison besteht ganzjährig vom 01. Januar bis 31. Dezember.