Die Sondernutzungserlaubnis wird für die jeweilige Saison in stets widerruflicher Weise erteilt. Die Freisitzsaison besteht ganzjährig vom 01. Januar bis 31. Dezember.
RgbGastroRL · Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt
Nummer 4 RgbGastroRL – Freisitzsaison
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.11.2023.