3.1. Fällt die Entscheidung für einen Wettbewerb, schlägt die Kommission dem Kulturausschuß eine Jury vor.
3.2. Die Federführung liegt bei Referat IV.
3.3. Aufgrund der Empfehlungen der Jury entscheidet der Kulturausschuß, welcher der eingereichten Entwürfe zur Ausführung kommt.
3.4. Die von den Künstlern im Rahmen von Wettbewerben eingereichten Entwürfe werden rechtzeitig vor der entscheidenden Sitzung des Kulturausschusses der Öffentlichkeit präsentiert.