4.1. Wird bei der künstlerischen Ausgestaltung eines Bauwerkes der Auftragwert von DM 10.000,00 unterschritten, findet dieses Verfahren keine Anwendung. Hier entscheidet der Bauherr im Benehmen mit dem Kulturreferenten und dem Leiter der Städtischen Galerie und ggf. dem planenden Architekten.
RgbKunstBauRL · Richtlinien der Stadt Regensburg für das Verfahren bei der Vergabe von Aufträgen "Kunst und Bau"
Nummer 4 RgbKunstBauRL – Wertgrenze
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.07.1997.