2.1. Vorschläge für die künstlerische Gestaltung öffentlicher Bauwerke werden von einer Kommission erarbeitet. Dieser gehören an: der Kulturreferent, der Planungs- und Baureferent, der zuständige Fachreferent, in dessen Bereich das zu errichtende Bauwerk gehört, der Leiter der Städtischen Galerie, der jeweilige Leiter des technischen Amtes, welches für die Durchführung der Baumaßnahme verantwortlich ist ( z.B. Hoch- und Tiefbauamt, Stadtgartenamt), der planende Architekt, der Vorsitzende des Berufsverbandes Bildender Künstler Niederbayern - Oberpfalz, ein Vertreter der in Regensburg ansässigen Galerien und drei Vertreter des Stadtrates.
2.2. Die Federführung liegt bei Referat IV.
2.3. Die Kommission stellt Überlegungen an, ob ein allgemeiner Wettbewerb, ein beschränkter Wettbwerb ausgeschrieben , oder ob gezielt nur bestimmte Künstler eingeladen werden sollten.
2.4. Über die sich aus diesen Beratungen ergebende Empfehlung der Kommission entscheidet der Kulturausschuß.