Die Teilnahme am Christkindlmarkt wird zu Jahresbeginn im Internet, in Fachzeitungen (derzeitig „Komet“, „Kirmes Revue“) sowie der örtlichen Presse ausgeschrieben. Die Teilnahme steht allen Gewerbebetreibenden, die den in Nr. 1 bis 3 vorgegebenen Grundsätzen entsprechen, in gleicher Weise offen. Die Vergabe erfolgt in einem Auswahlverfahren getrennt nach den unter Nr. 1 erläuterten Warengruppen unter dem Gesichtspunkt der Attraktivität des Geschäftes und der Ware. Um dem gewünschten gemischten Warenangebot und den zur Verfügung stehenden Plätzen Rechnung zu tragen, können innerhalb der Angebotsgruppe Untergruppen mit vergleichbaren Waren (z. B. Schafwollprodukte, Christbaumschmuck o. ä.) gebildet werden. Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, wird wie folgt verfahren:
RgbMarktS · Marktsatzung der Stadt Regensburg
Anlage 2.Nummer4 RgbMarktS – Auswahlverfahren
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.11.2013.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 2.Nummer4 RgbMarktS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 2.Nummer4 RgbMarktS? Zitiere den Wortlaut.“