Die Bewerbungen werden nach der Attraktivität des Geschäftes und der Ware ausgewählt. Kriterien der Attraktivität sind:
- – Erscheinungsbild des Geschäfts (z. B. Gestaltung, Ausstattung, Dekoration, Präsentation, Beleuchtung)
- – Familiengerechte und faire Preisgestaltung
- – Qualität und Attraktivität des Warenangebots (z. B. Neuheit, Seltenheit, Exklusivität sowie Beliebtheit und Vielfalt des Warenangebotes, Produkt passend zur Veranstaltung)
- – Bio-Angebot bei Glühwein- und Imbissbetrieben (z. B. Prozentsatz Bio vom Gesamtangebot, Zertifizierung einer Öko-Kontrollstelle, Anteil an Fair-Trade gehandelten Produkten, Verzicht auf Geschmacksverstärker, Berücksichtigung von veganer und glutenfreier Ernährungsweise)
- – Umweltgerechter Betrieb des Geschäfts (z. B. stromsparende Beleuchtung, Abfallvermeidung)
- – Engagement bei der Geschäftsführung (z. B. Bereitschaft zu kundenfreundlichem Service, etwa durch Qualitätsmanagement, Reparatur- und Umtauschservice, Vorführungen, Beratungsangebot, persönliche Betriebsführung des Bewerbers)
- – Erkenntnisse über faire und mangelfreie Zusammenarbeit im Marktgeschehen sowohl untereinander als auch mit der Stadt als Veranstalter
- – Keine Gebühren- sowie Steuerrückstände gegenüber der Stadt
- – Gewerberechtliche Zuverlässigkeit ist Voraussetzung jedes attraktiven Geschäftes; die Attraktivität kann aber auch durch negative Erfahrung des Veranstalters mit dem Bewerber, zurückliegende Störungen des Marktfriedens, bekanntgewordene Kundenbeschwerden und ähnliches entfallen oder gemindert werden.