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Zitierfest

RgbMarktS · Marktsatzung der Stadt Regensburg

Anlage 2.Nummer5 RgbMarktS – Kriterien der Attraktivität

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.11.2013.

Die Bewerbungen werden nach der Attraktivität des Geschäftes und der Ware ausgewählt. Kriterien der Attraktivität sind:

  • – Erscheinungsbild des Geschäfts (z. B. Gestaltung, Ausstattung, Dekoration, Präsentation, Beleuchtung)
  • – Familiengerechte und faire Preisgestaltung
  • – Qualität und Attraktivität des Warenangebots (z. B. Neuheit, Seltenheit, Exklusivität sowie Beliebtheit und Vielfalt des Warenangebotes, Produkt passend zur Veranstaltung)
  • – Bio-Angebot bei Glühwein- und Imbissbetrieben (z. B. Prozentsatz Bio vom Gesamtangebot, Zertifizierung einer Öko-Kontrollstelle, Anteil an Fair-Trade gehandelten Produkten, Verzicht auf Geschmacksverstärker, Berücksichtigung von veganer und glutenfreier Ernährungsweise)
  • – Umweltgerechter Betrieb des Geschäfts (z. B. stromsparende Beleuchtung, Abfallvermeidung)
  • – Engagement bei der Geschäftsführung (z. B. Bereitschaft zu kundenfreundlichem Service, etwa durch Qualitätsmanagement, Reparatur- und Umtauschservice, Vorführungen, Beratungsangebot, persönliche Betriebsführung des Bewerbers)
  • – Erkenntnisse über faire und mangelfreie Zusammenarbeit im Marktgeschehen sowohl untereinander als auch mit der Stadt als Veranstalter
  • – Keine Gebühren- sowie Steuerrückstände gegenüber der Stadt
  • – Gewerberechtliche Zuverlässigkeit ist Voraussetzung jedes attraktiven Geschäftes; die Attraktivität kann aber auch durch negative Erfahrung des Veranstalters mit dem Bewerber, zurückliegende Störungen des Marktfriedens, bekanntgewordene Kundenbeschwerden und ähnliches entfallen oder gemindert werden.

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„Was regelt Anlage 2.Nummer5 RgbMarktS? Zitiere den Wortlaut.“

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