Das Erscheinungsbild des Marktes soll einheitlich sein. Zum Einsatz sollen deshalb nur die traditionellen Regensburger Christkindlmarktbuden kommen. Private Buden können zugelassen werden, dürfen aber nicht wesentlich von der Erscheinungsform der Regensburger Christkindlmarktbude abweichen. Imbiss- und Glühweinbetriebe müssen aus hygienischen Gründen private Buden verwenden. Die Dächer aller Buden müssen mit einer in den Stadtfarben Rot und Weiß gestalteten Plane bespannt sein. Warenverkaufsstände dürfen nicht mehr als 6 m Frontlänge bei 2 m Tiefe haben. Imbiss und Glühweinbetriebe dürfen wegen des nötigen Arbeitsraumes max. 10 m Frontlänge bis zu einer Tiefe von 3 m haben. Idealerweise sollte der Warenverkauf grundsätzlich 4 m und der Imbiss und Glühweinverkauf 8 m Frontlänge haben. Imbiss und Glühweinbetriebe dürfen städtische Marktbuden der Höhe nach nur bis circa 1 m überragen. Ausnahmen hiervon können nur aus zwingenden technischen Gründen und unter der Voraussetzung, dass das einheitliche Erscheinungsbild des Marktes nicht gestört wird, zugelassen werden.
RgbMarktS · Marktsatzung der Stadt Regensburg
Anlage 2.Nummer3 RgbMarktS – Erscheinungsbild
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.11.2013.
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