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Zitierfest

RgbMarktS · Marktsatzung der Stadt Regensburg

Anlage 2.Nummer2 RgbMarktS – Vorgaben

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.11.2013.

Für die einzelnen Angebotsgruppen sollen folgende Regeln gelten:

  • – Das Angebot beim Warenverkauf soll möglichst vielfältig und individuell sein; bevorzugt werden Waren, die im übrigen Verkaufsleben atypisch sind und in Folge ihrer Singularität etwas Besonderes darstellen, z. B. Klöppelware, Produkte aus Schafsmilch, Konditorware, Glasbläserarbeiten usw. Die Zulassung von fabrikmäßig erzeugten Massenprodukten soll vermieden werden.
  • – Das Imbissangebot hat sich an traditionellen Regensburg-typischen Produkten zu orientieren, also z. B. Regensburger Knacker, Regensburger Bratwürste sowie in Bayern verbreiteten Spezialitäten wie Dampfnudeln, regionaltypischen Wurstsorten, Fischprodukten und Ähnlichem.
  • – Die Kombination zwischen Imbiss und Glühwein ist für die Beliebtheit des Regensburger Christkindlmarktes besonders prägend. Das alkoholische Getränkeangebot muss sich deshalb auf heiße Glühweingetränke in möglichst verschiedenen Variationen beschränken. Biologisch erzeugte Glühweinprodukte sollen bevorzugt werden. Spirituosen, Bier oder Cocktails sind deshalb nicht erwünscht.

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„Was regelt Anlage 2.Nummer2 RgbMarktS? Zitiere den Wortlaut.“

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