(1) Die Entgelte und Auslagen entstehen mit dem Beginn der Inanspruchnahme der Leistungen der Abteilung Vermessung und Urbanes Datenmanagement.
(2) Entgelte und Auslagen werden mit Beendigung der Leistung fällig.
RgbVermessung · Entgeltregelung der Stadt Regensburg für die Tätigkeiten und Produkte der Abteilung Vermessung und Urbanes Datenmanagement für städtische Dienststellen und für Dritte
(1) Die Entgelte und Auslagen entstehen mit dem Beginn der Inanspruchnahme der Leistungen der Abteilung Vermessung und Urbanes Datenmanagement.
(2) Entgelte und Auslagen werden mit Beendigung der Leistung fällig.