Die Inanspruchnahme der Abteilung Vermessung und Urbanes Datenmanagement kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig gemacht werden. Urkunden, Schriftstücke, Karten, Zeichnungen und Datenträger können bis zur Bezahlung der geschuldeten Entgelte und Auslagen zurückbehalten werden.
RgbVermessung · Entgeltregelung der Stadt Regensburg für die Tätigkeiten und Produkte der Abteilung Vermessung und Urbanes Datenmanagement für städtische Dienststellen und für Dritte
Nummer 10 RgbVermessung – Vorschusspflicht, Zurückbehaltungsrecht
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 21.09.2026.